Unsere Allgemeine Reisebedingungen
1. Der Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages ver-bindlich für zwei Wochen an.
b) Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung des Reiseveran-stalters beim Reiseteilnehmer zustande.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt hierin ein neues Angebot des Reiseveranstalters und der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseteilnehmer die Annahme erklärt. Die Annahme kann auch schlüssig etwa durch Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises und Antritt der Reise erfolgen.
2. Zahlung des Reisepreises
a) Mit Vertragsschluss und Aushändigung des Reisepreissicherungsscheins wird eine An-zahlung in Höhe von 10% des Reisepreises oder zumindest in Höhe von € 25,- pro Person fällig.
b) Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Rei-senden zur sofortigen Zahlung des Reisepreises nach Erhalt der Reisebestätigung.
d) Wird der Anzahlungsbetrag auch nach Mahnung und Fristsetzung, bzw. der gesamte Reisepreis nach Mahnung und Fristsetzung nicht vollständig bezahlt wird, ist der VDK REISEDIENST berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der unter 5. genannten Rücktrittsgebühren zu verlangen.
3. Unsere Leistungen / Umfang
Der Umfang der Reise ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, nämlich dem Reiseprospekt bzw. den Reiseunterlagen.
4. Preisänderung, Umbuchung, Leistungsänderung
a) Der VDK REISEDIENST kann die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betref-fende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöht werden:
aa) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann vom Reisenden der Erhö-hungsbetrag verlangt werden
bb) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des verein-barten Beförderungsmittels geteilt.
Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann von dem Reisenden verlangt werden. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, kann VDK REISEDIENST den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Ände-rung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisespreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für VDK REISEDIENST verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsschluss noch nicht eingetreten und nicht vorhersehbar waren. VDK REISEDIENST informiert den Rei-seteilnehmer umgehend. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Abreise sind unwirksam. Der Reisende kann bei Preiserhöhungen von mehr als 5% kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten oder kostenfrei umbuchen, wenn eine gleichwertige Reise angeboten werden kann. Bis 5 Tage vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an VDK REISEDIENST durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbei-tungsentgelt beträgt € 25,- pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstel-lung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, ist VDK REISEDIENST berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 25,- pro Person. In sämt-lichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbe-nommen.
b) Änderungen der Reise auf Wunsch des Reisenden nach Abschluss des Reisevertrages bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Bei Umbu-chungen ist der VDK REISEDIENST in jedem Fall berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von
€ 25,- pro Reisendem zu erheben. Änderungen ab 30 Tagen vor Reisebeginn gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Wird ein Flug oder eine Fahrt auf Veranlas-sung des VDK REISEDIENST von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt, übernimmt der VDK REISEDIENST die Kosten der Ersatzbe-förderung jedenfalls in Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse zum ursprünglichen Zielort bzw. Flughafen.
c) Der VDK REISENDIENST ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte, durch sie nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde und die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
d) In jedem Fall der Umbuchung, Leistungs- und Preisänderung bleibt dem Reisenden der Nachweis geringerer Kosten unbenommen.
5. Rücktritt des Kunden
a) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn unter Angabe der Vorgangsnummer von der Reise zurücktreten. VDK REISEDIENST empfiehlt, dies schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Rei-severanstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendun-gen verlangen.
Dieser Ersatzanspruch wird pauschaliert:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Buchungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Gesamtpreises
- 29.-21. Tag vor Reisebeginn 20% des Gesamtpreises,
- 20.-15. Tag vor Reisebeginn 30% des Gesamtpreises,
- 14.- 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises,
- 6.-2. Tag vor Reisebeginn 80% des Gesamtpreises,
- 1 Tag vor Reisebeginn, bzw. bei Nichterscheinen oder Storno am Anreisetag 90% des Gesamtpreises.
- Bei Reisen die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind ( Musical, Oper etc.) bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %, ab dem 21 Tag vor Reisebeginn 80% des Gesamt-preises.
b) Der Reiseteilnehmer hat die bereits ausgehändigten Unterlagen zurückzugeben.
c) Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem VDK REISEDIENST nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
d) Wir empfehlen dem Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung, die die Storno-kosten entsprechend der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.
6. Rücktritt seitens VDK REISEDIENST
VDK REISEDIENST behält sich vor, bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der aus-gewiesenen Mindestteilnehmerzahl die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Reisepreis wird umgehend zurückerstattet.
7. Höhere Gewalt
a) Im Falle höherer Gewalt kann der Reisevertrag von beiden Vertragsteilen vor oder wäh-rend der Reise gekündigt werden. Bei erbrachten Teilleistungen kann der Reisepreis an-teilig verlangt werden. Einfache Wetterlagen, die Reiseänderungen bedingen, gelten als allgemeines Lebensrisiko und berechtigen nicht zum Rücktritt wegen höherer Gewalt.
b) VDK REISEDIENST wird im Fall der Kündigung die notwendigen Maßnahmen treffen. Anfallende Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen VDK REISEDIENST und der Reisekunde je zur Hälfte. Die weiteren Mehrkosten fallen dem Reisekunden zur Last.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) VDK REISEDIENST unterrichtet den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dies gilt nicht für Staatsangehörige anderer Staaten als dem, in dem die Reise angeboten wird.
b) VDK REISEDIENST haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendi-ger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reisever-anstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der VDK REISEDIENST die Verzögerung zu vertreten hat.
c) Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vor-schriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktritts-kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Las-ten. Dies gilt nicht, wenn die Nichtbefolgung dieser Vorschriften durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von VDK REISEDIENST bedingt ist.
9. Gewährleistung
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. VDK REISEDIENST kann dem Abhilfe schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleis-tung erbringt.
b) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einzelner Teilleistungen bzw. der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel bei der Reiseleitung anzuzeigen.
c) Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet VDK REISE-DIENST innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigen, VDK REISEDIENST erkennbaren Gründen nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von VDK REISEDIENST verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet VDK REISEDIENST den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einen Um-stand, den VDK REISEDIENST nicht zu vertreten hat.
10. Mitwirkungspflicht
a) Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die örtliche Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche und Forde-rungen anzuerkennen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel bei der örtli-chen Reiseleitung anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Im Falle der verspäteten Ankunft am Flughafenschalter muss der Flugreisende Mehrkosten durch Umbuchung in Kauf nehmen, wenn der Eincheckvorgang bereits abgeschlossen ist. Eine Pflicht zur Mitnahme besteht dann nicht mehr.
b) Sollten die Reisedokumente wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reise-antritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit VDK REISEDIENST in Verbin-dung zu setzen.
11. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung von VDK REISEDIENST für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit VDK REISEDIENST für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Für alle gegen den VDK REISEDIENST gerichteten Schadensersatzansprüche aus un-erlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis € 4.100,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises be-schränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
c) Der VDK REISEDIENST haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseaus-schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt nicht, soweit VDK REISEDIENST seine Auswahl und Überwachungspflichten hinsichtlich der Fremdleistungserbringer verletzt. VDK REISEDIENST tritt in diesem Fall seine Ansprüche gegen den Fremdleistungserbringer an den Reisenden ab.
12. Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende inner-halb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber VDK REISEDIENST geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
b) Ansprüche des Reisenden auf Abhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz nach dem § 651c bis § 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und VDK REISEDIENST Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder VDK REISEDIENST die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühes-tens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.
c) Deliktische Ansprüche verjähren in 3 Jahren.
13. Versicherungen
Bei mehrtägigen Reisen ist eine Reiserücktrittskostenversicherung im Reisepreis enthal-ten (sofern in der Leistung angegeben). Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer umfassenden Kranken- Unfall- und Gepäckversicherung.
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirk-samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
b) Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den VDK REISEDIENST zur An-fechtung des Reisevertrages.
c) Weiterführende Leistungsbeschreibungen fremder Medien wie Kataloge, Hotelprospekte, Homepages u.a. verändern den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang auch dann nicht, wenn sie über den VDK REISEDIENST zugänglich gemacht werden. Maßgeblich für den vertraglich zugesicherten Leistungsumfang ist neben der Reiseausschreibung ausschließlich die Auftragsbestätigung / Rechnung.
d) Diese Bedingungen gelten, insofern keine Sonderregelungen in einzelnen Reiseverträgen getroffen werden.
e) Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.
(Stand Januar 2011)
