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Reisebedingungen

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Unsere Allgemeinen Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Mit der schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an.

b) Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Reiseteilnehmer zustande.

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt hierin ein neues Angebot des Reiseveranstalters und der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseteilnehmer die Annahme erklärt. Die Annahme kann auch schlüssig etwa durch Leistung einer Zahlung auf den Gesamtreisepreis oder durch Antritt der Reise erfolgen.

 

2. Zahlung des Reisepreises

a) Mit Vertragsschluss und Aushändigung des Reisepreissicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.

b) Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des Reisepreises nach Erhalt der Reisebestätigung.

d) Werden der vereinbarte Anzahlungsbetrag bzw. der Restzahlungsbetrag nach Mahnung und Fristsetzung nicht vollständig bezahlt, ist VdK REISEDIENST berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der unter Nr. 5 genannten Rücktrittsgebühren zu verlangen. Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen die seitens Bank in Rechnung gestellten Gebühren. Eine Mahnpauschale wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich werden.

e) Bei Nichtinanspruchnahme einer Teilleistung (z.B. nur ein Flug, nicht Hotel) ist für die verbleibende(n) Teilleistung(en) dasjenige Entgelt zu zahlen, das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für diese Teilleistung(en) verlangt worden ist, wenn dieses Entgelt höher ist, als das tatsächlich vereinbarte.

 

3. Unsere Leistungen / Umfang

Der Umfang der Reise ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, nämlich dem Reiseprospekt, den Angaben in der Buchungsbestätigung und den sonstigen Reiseunterlagen.

 

4. Preisänderung, Umbuchung, Leistungsänderung

a) Änderungen der Reise auf Wunsch des Reisenden nach Abschluss des Reisevertragesbis zu 30 Tagen vor Reisebeginn werden nur nach Möglichkeit berücksichtigt. Im Falle von Umbuchungen bei ansonsten gleich bleibender Reise, wie etwa der Änderung des Reisetermins, des Abflughafens, der Unterkunftsart oder eines Zusatzpakets ist der VdK REISEDIENST in jedem Fall berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von € 25,– pro Reisendem zu erheben. Eine Umbuchung auf eine andere Reise gilt als Rücktritt mit den entsprechenden genannten Stornobedingungen und nachfolgender Neuanmeldung.

b) Wird ein Flug oder eine Fahrt auf Veranlassung des VdK REISEDIENST von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt, übernimmt der VdK REISEDIENST die Kosten der Ersatzbeförderung jedenfalls in Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse zum ursprünglichen Zielort bzw. Flughafen. Der VdK REISEDIENST ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte, durch den VdK REISEDIENST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde und die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

c) Der VdK REISEDIENST kann den ausgeschriebenen und mit dem Vertragsschluss bestätigten Reisepreis bei Vorliegen folgender Ereignisse und Voraussetzungen ändern: bei Erhöhung des Preises für Personenbeförderung auf Grund höherer Treibstoffkosten oder anderer Energieträger, oder bei Erhöhung der Steuern und sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen oder bei Änderung der für die gebuchte Pauschalreise geltenden Wechselkurse, und wenn der VdK REISEDIENST den Kunden die sich hieraus ergebende Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn klar und verständlich, sowie in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger mitteilt. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsschluss noch nicht vorlagen.

d) Ergibt sich nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn eine Preissenkung auf Grund der in

c) genannten Ereignisse und führt dies zu niedrigeren Kosten für den VdK REISEDIENST, ist der auf den Reisenden fallende anteilige Mehrbetrag aus dem bezahlten Reisepreis zu erstatten, wenn der Reisende einen Mehrbetrag bezahlt hat. Der VdK REISEDIENST darf vom zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Die Verwaltungsausgaben sind dem Reisenden auf Verlangen nachzuweisen.

e) Übersteigt die sich aus c) ergebende Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der VdK REISEDIENST kann wahlweise auch eine Ersatzreise anbieten. Der Rücktritt muss vom Kunden unverzüglich erklären. Nach Ablauf einer vom VdK REISEDIENST genannten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

f) Bis sieben Tage vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an den VdK REISEDIENST durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, ist der VdK REISEDIENST berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem VdK REISEDIENST als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.

 

5. Rücktritt des Kunden

a) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn unter Angabe der Vorgangsnummer von der Reise zurücktreten. Der Reiserücktritt ist dem VdK REISEDIENST schriftlich zu erklären. Maßgeblich für das Stornodatum ist der Posteingang beim VdK REISEDIENST: Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch wird pauschaliert:

Bei Busreisen:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Buchungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Gesamtpreises
  • 29.-22.. Tag vor Reisebeginn 30% des Gesamtpreises, - 21.-14. Tag vor Reisebeginn 40% des Gesamtpreises, 14.- 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises,
  • 7.-1. Tag vor Reisebeginn 60% des Gesamtpreises,
  • 1 Tag vor Reisebeginn, bzw. bei Nichterscheinen oder Storno am Anreisetag 80% des Gesamtpreises.

Bei Flug-, Schiffs- und Bahnreisen

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Buchungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Gesamtpreises
  • 29.-22. Tag vor Reisebeginn 30% des Gesamtpreises,
  • 21.-14. Tag vor Reisebeginn 40% des Gesamtpreises,
  • 14.- 7. Tag vor Reisebeginn 60% des Gesamtpreises,
  • 7.-1. Tag vor Reisebeginn 80% des Gesamtpreises,
  • 1 Tag vor Reisebeginn, bzw. bei Nichterscheinen oder Storno am Anreisetag 90% des Gesamtpreises.

Bei Reisen die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (Musical, Oper etc.) bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %, ab dem 21 Tag vor Reisebeginn 80% des Gesamtpreises.

b) Der Reiseteilnehmer hat die bereits ausgehändigten Unterlagen zurückzugeben.

c) Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem VdK REISEDIENST nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die unter 4.1 geforderten Pauschalen. Der VdK REISEDIENST ist auf Verlangen verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Im Fall des Auftretens außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstände am Bestimmungsort, welche die Durchführung der Reise beeinträchtigen oder verhindern, kann der Ersatzanspruch ganz entfallen (§ 651 h Abs. 3 BGB).

d) Wir empfehlen dem Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung, die die Stornokosten entsprechend der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.

 

6. Rücktritt seitens VdK REISEDIENST

a) Der VdK REISEDIENST behält sich vor, bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl die Reise abzusagen, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Reisepreis wird umgehend zurückerstattet.

b) Der VdK REISEDIENST kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist (§ 651 h Abs. 4 Ziff. 2 BGB).

 

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

a) Der VdK REISEDIENST steht dafür ein, den Reisenden über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu unterrichten. Dies gilt nicht für Staatsangehörige von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sowie anderer Staaten als denen, in welchen die Reise angeboten wird. Der VdK REISEDIENST haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der VdK REISEDIENST die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der für ihn behördlich notwendigen Reisedokumente, den Nachweis eventuell erforderlicher Impfungen oder Gesundheitsnachweise, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor- schriften selbst verantwortlich. Diese Anforderungen können sich ändern, weshalb der Reisende rechtzeitig vor dem Reisebeginn noch einmal selbst prüfen sollte, ob Änderun- gen eingetreten sind. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die Nichtbefolgung dieser Vorschriften durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des VdK REISEDIENST bedingt ist.

8. Informationspflicht bei Flugreisen

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu infor- mieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Flugge- sellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

 

9. Gewährleistung Der VdK REISEDIENST

ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag erfassten Reiseleistungen und ist zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet.

a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. VdK REISEDIENST kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. VdK REISEDIENST kann auch in dem Sinne Abhilfe schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

b) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einzelner Teilleistungen bzw. der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel bei der Reiseleitung anzuzeigen.

c) Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet VdK REISEDIENST innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigen, VdK REISEDIENST erkennbaren Gründen nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von VdK REISEDIENST verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet VdK REISEDIENST den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

d) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den VdK REISEDIENST nicht zu vertreten hat.

 

10. Mitwirkungspflicht

a) Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der ge- setzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden und/oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen un- verzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die örtliche Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche und Forderungen anzuerkennen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel bei der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen, so entfällt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz. Der Reisende ist bei Flugreisen verpflichtet, sich mindestens 2 Stunden vor geplantem Abflug am Flughafenschalter zum Check-In einzufinden. Im Falle der verspäteten Ankunft am Flughafenschalter muss der Flugreisende Mehrkosten durch Umbuchung in Kauf nehmen, wenn der Eincheckvorgang bereits abgeschlossen ist. Eine Pflicht zur Mitnahme besteht dann nicht mehr.

b) Sollten die Reisedokumente wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit VdK REISEDIENST in Verbindung zu setzen.

 

12. Beschränkung der Haftung

a) Die vertragliche Haftung des VdK REISEDIENST für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, -soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

b) Für alle gegen den VdK REISEDIENST gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und Sachschäden sind, haftet der VdK REISEDIENST bis € 4.100,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Bei Beförderung mit einem Kraftomnibus in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union wird die vertragliche Haftung des VdK REISEDIENST für Schäden an Gepäckstücken pro Gepäckstück auf € 1.200,00 beschränkt.

c) Der VdK REISEDIENST haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt nicht, soweit der VdK REISEDIENST seine Auswahl und Überwachungspflichten hinsichtlich der Fremdleistungserbringer verletzt. Der VdK REISEDIENST tritt in diesem Fall seine Ansprüche gegen den Fremdleistungserbringer an den Reisenden ab.

d) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der VdK REISEDIENST hierauf gegenüber dem Reisenden berufen. Hat der Reisende Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung eines infolge Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte gem. § 651 p Abs. 3 BGB erhalten hat.

 

13. Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung

a) Reisevertragliche Ansprüche wie Minderung oder Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren nach Reiseende gegenüber dem VdK REISEDIENST GmbH, Industriestrasse 9, 91555 Feuchtwangen, geltend gemacht werden (§ 651j BGB). Entsprechendes gilt für den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erfolgt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

14. Versicherungen

Bei mehrtägigen Reisen ist eine Reiserücktrittskostenversicherung (AGA Allianz) im Reisepreis enthalten (sofern in der Leistung angegeben). Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer umfassenden Kranken- Unfall- und Gepäckversicherung.

 

15. Widerrufsrecht

Für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a ff BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden, findet gemäß § 312 Abs. 7 S. 2 BGB das Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 1 BGB keine Anwendung, soweit die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt wurden.

 

16. Datenschutz

Der VdK REISEDIENST erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen. Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach der DSGVO genügt dazu eine kurze Mitteilung an VDK REISEDIENST GmbH, Industriestrasse 9, 91555 Feuchtwangen.

 

17. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

b) Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den VdK REISEDIENST zur Anfechtung des Reisevertrages.

c) Weiterführende Leistungsbeschreibungen fremder Medien wie Kataloge, Hotelprospekte, Homepages u.a. verändern den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang auch dann nicht, wenn sie über den VDK REISEDIENST zugänglich gemacht werden. Maßgeblich für den vertraglich zugesicherten Leistungsumfang ist neben der Reiseausschreibung ausschließlich die Auftragsbestätigung / Rechnung.

d) Diese Bedingungen gelten, insofern keine Sonderregelungen in einzelnen Reiseverträgen getroffen werden.

e) Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart. Gerichtsstand für Klagen von Reisekunden gegen VdK REISEDIENST ist Feuchtwangen. Für Klagen gegen Kunden oder Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts oder Personen sind, die ihren Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Feuchtwangen vereinbart. Ergibt sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder Bestimmungen von Mitgliedstaaten der EU, welchen der Kunde angehört etwas anderes zugunsten des Kunden, gelten die vorgenannten Bedingungen nicht.

f) Der VdK REISEDIENST strebt in allen Unstimmigkeiten eine einvernehmliche Lösung mit seinen Kunden an. Sollte keine Einigung erzielt werden können hat der Kunde die Möglichkeit, eine rechtliche Klärung beim zuständigen Gericht herbeizuführen, ohne zuvor ein freiwilliges Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle durchführen zu müssen, an dem VdK REISEDIENST derzeit nicht teilnimmt.

(Stand 01.03.2023)

VDK Reisedienst GmbH | Industriestr. 9 | 91555 Feuchtwangen | Tel. +49 9852 6130-0 | Fax +49 9852 6130-20 | info@vdk-reisedienst.de
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